Bericht REGI die Neue – Gebäudebrüter – Unsere gefiederten Untermieter

Beitrag aus der REGI Die Neue vom Dienstag, 09. Juli 2024
mit freundlicher Genehmigung durch die Redaktion.

© Michael Gerber - birds-online.ch

«Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer» – selten hat dieses Sprichwort so gut gepasst wie diesen Frühsommer.
Und doch ist für viele die alljährliche Rückkehr der Schwalben ein lang er hofftes Zeichen, dass der Sommer vor der Türe steht.

Bereits Mitte März waren die ersten Rauchschwalben anzutreffen und Ende April sind auch ihre kleineren Verwandten, die Mehlschwalben, angekommen. Seither verzückt ihr fröhliches Schwatzen wieder, wenn sie in Trupps über Wiesen und entlang von Bächen nach Fluginsekten jagen. Beide Schwalbenarten gehören zu den sogenannten Gebäudebrütern und sind stark an den Menschen gebunden. Während Rauchschwalben in unseren Breitengraden praktisch ausschliesslich innerhalb von Ställen brüten, bauen Mehlschwalben, sofern genügend Baumaterial in Form von feuchtem Sand und Lehm zur Verfügung steht, ihre Nester bevorzugt an Aussenfassaden von Gebäuden. Neben Schwalben zählen auch Mauersegler und Alpensegler zu den im Kanton Thurgau heimischen Gebäudebrütern, im Gegensatz zu den Schwalben brüten Segler aber direkt in Gebäudenischen.

Diese nicht näher mit den Schwalben verwandten, schlanken Vögel mit langen, sichelförmigen Flügeln sind noch konsequenter auf ein Leben in der Luft ausgerichtet. Mauersegler kommen erst Anfang Mai aus Afrika zurück und verlassen uns nach dem Brutgeschäft bereits Anfang August wieder Richtung Süden. Ausserhalb der Brutzeit verbringen die Vögel praktisch ihr ganzes Leben in der Luft, selbst geschlafen und gepaart wird im Fluge. Auch wenn der Siedlungsraum stetig zunimmt, geraten Schwalben und Segler aufgrund fehlender Nistplätze und Nahrungsangebot zunehmend unter Druck und sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Gerade wenn alte Gebäude saniert werden, können für Segler wichtige Nischen verschwinden und auch Schwalbennester einer Fassadensanierung zum Opfer fallen.

Insbesondere Mehlschwalbennester sind im Kanton Thurgau aber ganzjährig geschützt und dürfen weder beschädigt noch entfernt werden. Je nach Nistplatz kann dies auch zu Konflikten mit Hausbesitzern führen. Mit geeigneten Massnahmen wie Kotbrettern oder dem Zurverfügungstellen von Kunstnestern an unkritischen Standorten können diese jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Im Kanton Thurgau werden beispielsweise die Kosten für Kunstnester und Kotbretter zum Schutz der Mehlschwalbe vom Amt für Raumentwicklung übernommen. Der örtliche Natur- oder Vogelschutzverein steht bei Fragen zum Umgang mit Schwalbennestern und auch bei der Umsetzung von Schutzmassnahmengerne zur Verfügung.

Jonas Keller

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